Die überwiegende Mehrheit der niederländischen Fahrzeuge unterliegt einer nationalen Kfz-Steuer namens BPM, welche sich auf die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs bezieht. BPM ist eine niederländische Abkürzung für „Steuer auf Personenkraftwagen und Motorräder“.
Für jedes neue oder importierte Fahrzeug, welches zum ersten Mal in den Niederlanden zugelassen wird und der BPM unterliegt, wird ein Brutto-BPM-Steuerbetrag fällig. Dieser Betrag wird jeden Monat nach der Zulassung gemäß einer festen Abschreibungstabelle, einer Preisliste oder einem Wertgutachten abgeschrieben.
Die Erhebung der Rest-BPM gilt nur für Inlandsverkäufe, also wenn ein BPM-pflichtiges Fahrzeug an einen anderen niederländischen Eigentümer verkauft wird und es in den Niederlanden zugelassen bleibt.
Bei internationalen Verkäufen (niederländische Fahrzeuge, die in den Export gehen), wird die Rest-BPM dem internationalen Kunden nicht berechnet.
In diesem Fall ist OPENLANE Niederlande der letzte niederländische Eigentümer, welcher die Rest-BPM zahlen muss und die Möglichkeit hat, diese unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet zu bekommen, wenn das Auto abgemeldet und exportiert wird.
Ausführlichere Informationen zur BPM finden Sie auf der Seite der niederländischen Steuerbehörde:
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